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Lahnstein

Einbahnstraßen-Regelung in der Ruppertsklamm (Dauer unbekannt; Stand: 01.04.2020)

Aufgrund der vorgeschriebenen Kontaktreduzierungen gilt ab sofort in der Ruppertsklamm eine Einbahnstraße-Regelung. Die Klamm darf nur von unten nach oben begangen werden und der Abstieg erfolgt auf dem Eselsweg. Für den Rheinsteig beteutet dies, dass die Klamm aus Braubach kommend nur in Richtung Koblenz begangen werden kann. In Richtung Süden (Braubach) müssen die Wanderer auf den Eselspfad ausweichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Einbahnstraßenregelung Ruppertsklamm